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AGBs

Unsere AGBs

1. Geltung der Bedingungen

a) Unsere Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen stets ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.

b) Mit Erteilung eines Auftrags oder einer Bestellung - unabhängig in welcher Art (mündlich, schriftlich, elektronisch) oder der Entgegennahme von Waren, Lieferungen oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

c) Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Preise

Die Gültigkeit unsere Preise ist stets vorbehaltlich unserer Selbstbelieferung zu den von uns in unseren Angeboten kalkulierten Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich immer zuzüglich Versand/Lieferkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Rechnung und Fälligkeit

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Wir akzeptieren ausnahmslos bargeldlose Überweisungen auf unser Konto sowie Verrechnungsschecks vorbehaltlich der Einlösung. Soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit Vollkaufleuten handelt, gerät der Besteller mit der Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung unsererseits bedarf. Für jede Mahnung kann eine Gebühr in Höhe von € 10,- erhoben werden, zuzüglich eventuell anfallender Gebühren für Einschreibesendungen.

4. Umfang der Lieferpflicht

Alle Angaben in Angeboten oder sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht für Änderungen entsprechend dem technischen Fortschritt während der Lieferzeit vor. Unsere Lieferungen stehen immer unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Höhere Gewalt berechtigt uns zum Rücktritt, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.

5. Versand/Lieferung und Gefahrenübergang

Warenlieferungen werden nach unserem Ermessen durchgeführt. Dabei eventuell entstehende Fahrt- oder Versandkosten gehen stets zu Lasten des Käufers. Ebenso werden bei Sonderwünschen (Bahnexpress, Schnellpaket) die Kosten dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

6. Rügefristen und Mängel

a) Warenlieferungen - unabhängig ob durch Selbstabholung, Übergabe oder Versand - sind bei Erhalt sofort auf Vollzähligkeit und Transportschaden zu überprüfen. Bei Abweichungen der Vollzähligkeit oder Transportschäden sind diese sofort bei Überbringer schriftlich anzuzeigen (z.B. auf dem Lieferschein). Spätere oder mündliche Rügen oder Reklamationen werden von uns nicht anerkannt.

b) Mängelrügen außerhalb des gesetzl. Mindest-Gewährleistungszeitraums sind außgeschlossen.

c) Verdeckte Mängel, die innerhalb des gesetzl. Mindest-Gewährleistungszeitraums entdeckt werden, sind uns unverzüglich und sofort nach Feststellung schriftlich zu melden.

7. Gewährleistung und Haftung

a) Wir haften ausschließlich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche.

b) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ein evtl. Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

c) Abschnitt 7b erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

d) Unsere Haftungs-, Gewährleistungs-fristen und -bedingungen entsprechen den gesetzlichen Mindestvorgaben und beginnen ab dem Lieferungszeitpunkt.

e) Unsere Haftung ist grundsätzlich auf die Preishöhe beschränkt, die wir dem Kunden für Waren oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt haben.

f) Eine Haftung für Schäden an aufgezeichneten Daten oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

g) Folgeschäden die sich aus unseren Lieferungen und Leistungen ergeben, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

h) Eine Haftung für Schäden, welche sich trotz ordnungsgemäßer Bedienung von Anlagen und Geräten ergeben, ist ausgeschlossen.

i) Auf ausdrücklichen Wunsch hin vertreiben wir gebrauchte Softwarelizenzen, was auf Grundlage diverser Urteile von BGH und EUGH grundsätzlicht erlaubt ist. Diese beziehen wir ausschließlich von Lieferanten aus Deutschland, die uns schriftlich die Legitimität der von uns bei ihnen bezogenen Lizenzen zugesichert haben. Dennoch können wir die Legitimität dieser Software - insbesondere aus Sicht des Herstellers - weder garantieren noch irgendwelche Gewährleistungsansprüche übernehmen. Der Kauf gebrauchter Softwarelizenzen erfolgt daher für den Kunden stets auf eigene Gefahr, jedwelche geartete Garantie- oder Gewährleistungsansprüche seitens der abisys GmbH seitens des Kunden oder Dritter (z.B. des Herstellers) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

j) Bei begründeten Produktmängeln hat der Käufer einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Ein Mangel des Produktes ist dann gegeben, wenn schriftlich zugesicherte oder in der Dokumentation beschriebene Funktionen oder Operationen infolge eines Fehlers in der gelieferten Produktversion nicht, auch nicht in anderer Weise, durchgeführt werden können. Abweichungen der gelieferten Produkte von den Angebotsunterlagen berechtigen nicht zur Mängelrüge, wenn sie die Leistungen der bestellten Produkte grundsätzlich erfüllen oder beinhalten.

k) Für Serviceleistungen wird grundsätzlich weder eine Gewährleistung noch eine Haftung übernommen.

l) Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlischen, wenn der aufgetretene Schaden in ursachlichem Zusammenhang damit steht, dass die Ware unsachgemäß behandelt oder entgegen den Betriebsanleitungen gewartet oder gepflegt oder das Produkt ganz oder teilweise in einer vom Hersteller oder uns nicht genehmigten Art verändert worden ist.

m) Bei Lieferung gebrauchter Waren (Gegenstände, Lizenzen, Dokumente, etc.) sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn die Lieferung war vorsätzlich oder arglistig mangelbehaftet.

n) Falls wir im Rahmen der Durchführung von Dienstleistungen Schäden bei Anlagen und Gebäuden des Kunden verursachen, haften wir für diese Schäden nur dann, falls wir durch den Kunden über die Gefahren, welche durch unsere Dienstleistung entstehen könnten, schriftlich (formlos) aufmerksam gemacht wurden. Die schriftliche Aufklärungspflicht über mögliche Gefahren liegt vor Beginn der Ausübung unserer Dienstleistung beim Kunden. Der Aufklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn wir den schriftlichen Gefahrenhinweis des Kunden gegenzeichnen. Eine nur mündlich erfolgte Aufklärung über mögliche Schadensquellen bleibt unwirksam.

o) Eigene Garantieleistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Gewerbliche Schutzrechte

Wir sind dem Käufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder den Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.

9. Softwareprodukte

a) Für den Einsatz von Softwarelizenzen gelten die Nutzungs- und Überlassungsrechte der jeweiligen Hersteller.

b) Die Geschäftsleitung unserer Kunden trägt die Verantwortung für den lizenzrechtlich korrekten Einsatz der Software innerhalb seines Unternehmens. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für unsere Kunden, wenn diese gegen Lizenzrechte verstoßen.

c) Die Nutzung von Softwareprodukten erfolgt stets auf eigene Gefahr.

Für sämtliche von der Fa. abisys GmbH entwickelte Software gilt ergänzend:

d) Sofern ein spezifischer Softwarepflegevertrag abgeschlossen wurde, gelten dessen Bestimmungen ergänzend zu den AGBs.

e) Gibt es keinen Softwarepflegevertrag, gelten folgende Bestimmungen:

i.Es fallen monatlich 1.5% des Listenpreises der jeweiligen Software für Wartung und Pflege der Software an. Diese ist für den Zeitraum von 48 Monaten nach Kauf obligatorisch.

ii. Kündigungsfrist für die Nutzung, Wartung und Pflege der Software ist, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, 6 Monate zum Jahresende des jeweils laufenden Jahres.

iii. Bei Softwaremodulen mit individuellen Software-Wartung und Pflegevertrags wird dieser mit Nutzung der Software nach 4 Wochen unabhängig der Unterzeichnung gültig.

10. Recht auf Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von einem Auftrag zurück, behalten wir uns das Recht vor:

a) die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten für Planung, Lohn, Material und Arbeitsvorbereitungen zu 30% der Auftragssumme ohne besonderen Nachweis zu berechnen.

b) bei kundenspezifischen Bestellungen, welche wir bei unserem Lieferanten nicht stornieren können, trägt der Kunde 100% der Auftragssumme.

c) bei von der abisys GmbH entwickelten Softwareprodukten ist nach der Installation der Software auf dem Kundensystem ein Rücktritt vom Vertrag während der Mindestlaufzeit nicht möglich.

Dem Besteller bleibt die Möglichkeit erhalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass wir einen geringeren Schaden erlitten haben.

11. Verzugs- und Vertragsverletzung

a) Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, oder kommen Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit auf, wird unsere Gesamtforderung gegen ihn sofort fällig.

b) Erfolgt die Begleichung der fälligen Forderungen nicht binnen 30 Tagen nach Lieferung, sind wir unbeschadet weiterer Rechte nach 14 Tagen weiterer Nachfristsetzung berechtigt,

i. von dem Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherzustellen und/oder zurückzunehmen sowie sicherungshalber abgetretende Forderungen offenzulegen und einzuziehen.

ii. Sämtliche Serviceleistungen einzustellen. Dies umfasst neben Managed Services (z.B. Backup-, Virenschutz, Updateprüfung, Serverchecks usw.) auch Virenschutz, Email-Prüfung auf Ransomware oder Firewallupdates. Die Firma abisys GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, bei Abschaltung bzw. Nichtausführung von Services aufgrund kundenseitigem Nicht-Nachkommen von Zahlungen dem Kunden ein lauffähiges System bereitzustellen bzw. die abgeschalteten Services aus dem System zu entfernen (z.B. durch Deinstallation der Software).

c) Gerät der Besteller in Verzug, ist er verpflichtet, die Rechnungsbeträge ab dem Tage der Zahlungsüberschreitung mit 5% über dem jeweils aktuellen Bundesbank- Diskontsatz zu verzinsen.

12. Warenrücknahme

Machen wir unser Recht auf Rücknahme der Waren geltend, so trägt der Besteller sämtliche Kosten der Rücknahme und/oder der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten bestehen in der Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis und dem erzielten Nettoerlös.

13. Eigentumsvorbehalt

a) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller Forderungen, die uns aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller ihm gegenüber zustehen. Der Besteller darf uns gehörige Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt eine ggf. Bearbeitung oder Verarbeitung für uns; uns steht das Eigentum oder Miteigentum (§ 947 BGB) an der hierdurch entstandenen neuen Sache zu.

c) Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware im Werte der anderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung zu (§ 948 BGB). Die durch Bearbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstandene neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Besteller, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

d) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

e) Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

f) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. Es bleibt uns überlassen, im Einzelfall weitergehende Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt mit dem Besteller zu treffen.

14. Datenschutzbestimmungen

a) Es gelten die Datenschutzbestimmungen unseres Unternehmens

b) Mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen erklärt sich der Kunde dazu bereit, in unserer Firmenreferenzliste eingetragen zu werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Es bleibt jedem Kunde vorbehalten, sich durch eine kurze schriftliche Mitteilung an uns von der Referenzliste streichen zu lassen.

15. Full-Service-Betreuungsverträge

a) Full-Service-Betreuungsverträge werden grundsätzlich ohne Laufzeit abgeschlossen. Der Inhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

b) Die Kündigungsfrist eines Full-Service-Vertrags verlängert sich jeweils immer bis zum 31.12. (Schulen: 30.06) des Folgejahres, sofern bis zum 30.06. (Schulen: 31.12.) keine Kündigung zum 31.12. des jeweils laufenden Jahres (Schulen: 30.06. des Folgejahres) erfolgt ist.

c) Eine fristlose Kündigung (oder Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist) eines Full-Service-Vertrags aus Gründen, die sich nicht aus Verletzungen der Vertragspflichten unsererseits entstehen, ist nicht möglich.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsauslegung

a) Erfüllungsort für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen ist Appenweier. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenburg. Für alle Vertragsbeziehungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

b) Sollten Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in diesen AGBs eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was mit den AGBs beabsichtigt worden wäre, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre.

c) Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. BGB und HGB.

Appenweier, 20.01.2018

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